Vereinsstatuten
§ 1: NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH
Der Verein führt den Namen „KULTURZENTRUM RAUCHGASSE – Verein zur Förderung von Kunst und
Kultur, 1120 Wien, Rauchgasse 12. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf die ganze
Welt. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§ 2: ZWECK
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Durchführung von
Kunst -, Kultur-, Sozial – psychosozialen-, Gesundheits -, Sport und Umweltprojekten, insbesondere:
> Die Unterstützung von wissenschaftlichen Projekten im Zusammenhang mit den o. a. Bereichen. > Die
Schaffung von Wirkung – und Lebensraum für Künstler/Innen durch An – bzw. Vermietung von Räumlich-
keiten ( Gründung einer Künstleragentur) > Die Einrichtung einer Bibliothek mit musikwissenschaftlichem
Schwerpunkt. > Die Förderung musikwissenschaftlicher Arbeit und Forschung. > Die Förderung von inno-
vativen Ideen und die Unterstützung bei Patentanmeldungen betreffend der o.a. Bereiche. > Die Unterstü-
tzung von Minderheiten und der Menschenrechte sowie der Gleichstellung von Frauen. > Unterstützung
von Projekten gegen Drogenhandel, - missbrauch, Kindesmisshandlung und Kinderpornografie (Gründung
der Arbeitsgruppe „RG12“). > Die Nutzung/Erzeugung von erneuerbaren und Umweltentlastenden Energien.
> Die Einrichtung einer Fahrgemeinschaft mit Fahrzeugen, welche möglichst umweltschonend betrieben
werden ( Pflanzenöle, Wasserstoff , Strom).
§ 3: MITTEL ZUR ERREICHUNG DES VEREINSZWECKS
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht
werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
> Die Veranstaltung von Seminaren, Workshops, Konzerten, Vernissagen, Tanz – und Theateraufführungen,
Filmvorführungen, Selbstfindungskursen etc. > Die Betreibung von Vereinslokalen mit Live – Musik sowie einer
Vereinswerkstatt mit Schwerpunkt „Restauration von historischen Instrumenten“. > Die Abhaltung musikpäda-
gogischer Kurse. > Das Betreiben eines Musikstudios und Radiosenders. > Herausgabe einer Vereinszeitung.
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
> Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge > Spenden > Erträgnisse aus Veranstaltungen oder aus
vereinseigenen Unternehmungen > Sponsoring > Mieteinnahmen von den Künstler/Innen bzw.
von sonstigen Personen, die die Einrichtungen des Kulturzentrums „ Rauchgasse“ nutzen.
Die Vereinsstatuten bilden
die Grundlage unseres Ver-
eins und seiner Tätigkeit.
VEREIN